Rahmenvertrag mit der Telekom AG
Der Rahmenvertrag regelt die Bereitstellung und das Betreiben von Telekommunikationsdiensten über das Netz der Deutschen Telekom. Die vereinbarten Rahmenbedingungen ermöglichen den Nutzern, den sächsischen Gemeinden, Städten und Landratsämtern erhebliche Kosteneinsparungen. Der Rahmenvertrag trifft Aussagen zum Leistungsspektrum der Deutschen Telekom inklusive zahlreicher Serviceleistungen, zu den Entgeltbestimmungen sowie allgemeine Regelungen zur Vertragsabwicklung. Damit der Vertrag in den einzelnen Kommunen wirksam wird, müssen diese einen gesonderten Nutzervertrag mit der Deutschen Telekom abschließen, der eine freiwillige „Beitrittserklärung“ zum Rahmenvertrag voraussetzt. Das zu zahlende Entgelt bestimmt sich dann nach dem individuellen Bedarf der einzelnen Kommune.
Bei Rückfragen zu diesem Vertrag wenden Sie sich bitte an Herrn Kretschmer, Telefon: 03594 775256, E-Mail kretschmer(at)sakd.de oder an Herrn Lohmann, E-Mail lohmann(at)sakd.de, Telefon: 03594 775230.
Mobilfunk-Rahmenvertrag mit der Vodafone GmbH
Ab sofort können sächsische Kommunen, Landkreise sowie deren mehrheitliche Beteiligungen Neukartenverträge zu Rahmenvertragskonditionen (RV 900024) aktivieren. Vodafone ist mit derzeit ca. 20.000 Einzelverträgen bei sächsischen Kommunen, Landkreisen und Landesbehörden größter Mobilfunkanbieter in diesem Sektor.
Der Rahmenvertrag wurde bis 2008 vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen gehalten. Für Bestandskunden, die bereits den RV 900024 nutzen, ändert sich nichts. Sie können einfach weiterhin von den attraktiven Konditionen profitieren. Hervorzuheben sind besonders der niedrige Basispreis von 2,42 € brutto sowie ein Minutenpreis von 3,5 Cent brutto innerhalb des Rahmenvertrages sowie ins deutsche Festnetz. Selbstverständlich kann zwischen einer Vielzahl von modernen Handys zum subventionierten Preis ausgewählt werden (http://shop.vodafone.de/Shop/business/Handys/). Die SAKD ist stets mit der Vodafone GmbH in Kontakt, um die Inhalte den Marktgegebenheiten anzupassen, damit die sächsischen Kommunen auch in Zukunft die bestmöglichen Konditionen und modernste Technologien nutzen können.
Bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag können Sie sich direkt an Frau Antje Reimann, Senior Account Manager Öffentliche Auftraggeber Geschäftskundenvertrieb Ost, Mobil-Telefon: 0172-35 88 777, E-Mail: antje.reimann(at)vodafone.com wenden. Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich auch die SAKD, Herr Lohmann, unter der Rufnummer 03594 7752-30 oder per E-Mail: lohmann(at)sakd.de zur Verfügung.
Festnetz-Rahmenvertrag mit der Vodafone GmbH
Auch im Festnetzbereich bietet die Vodafone GmbH den öffentlichen Verwaltungen besondere Tarife für Anschlüsse und Verbindungen ins Telekommunikationsnetz an. Zur Auswahl stehen Anschlüsse S0 (2 Sprachkanäle), S2M (30 Sprachkanäle) jeweils mit oder ohne DSL mit verschiedenen Flat-Pauschalen als eigene Anschlussleitung oder Zusatzangebot zum T-Com-Anschluss.
Für weitere Fragen steht bei der Vodafone D2 GmbH zur Verfügung:
Herr Torsten Kraus
Senior Account Manager Öffentliche Auftraggeber
Bereich: Festnetz
Meißner Straße 79
01445 Radebeul
Tel. 030 2249 - 2479
Mobil 0172 8442789
E-Mail torsten.kraus(at)vodafone.com
